Fangbestimmungen:
Fangbeschränkung pro Tag: 2 Karpfen, 2 Zander, 3 Schleien
Fangbeschränkung pro Woche: 4 Karpfen insgesamt
Die Woche zählt von Montag bis Sonntag.
Es dürfen maximal zwei Handangeln eingesetzt werden.
Die Verwertung des Fanges geschieht in Eigenverantwortung des Anglers. Eine Hälterung ist nicht erlaubt. Maßige Fische sind sofort waidgerecht zu töten und vom Angler einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Der Fang wird nach Art und Stückzahl in das Fangbuch eingetragen. |